Max Adler

Kausalität und Teleologie

* * *

VIII. Zweite Entwicklung
der teleologischen Auffassung:
Erkenntniskritische
Begründung derselben


Der logische Paradehieb, durch welchen der Naturalismus in der Wissenschaft gänzlich entwaffnet werden soll, wird in folgender Weise geführt.

Alle Wissenschaft vom Naturgeschehen ist ein System von Sätzen, in denen bestimmte Beziehungen von den Vorgängen und Elementen der Aussenwelt ausgesagt werden mit der Bedeutung, dass diese Urteile von jedermann anerkannt werden müssten. Der Grund dieser Anforderung einer Anerkennung durch Jedermann liegt aber darin, weil diese Sätze als wahre Urteile gelten. Damit bezieht sich das ganze System der Naturwissenschaft gleichfalls auf einen Wert: den Wahrheitswert. „Unter der Voraussetzung, dass einigen unter den möglichen Urteilen die Wahrheit zukommt, anderen dagegen nicht, suchen die Wissenschaften den ganzen Umfang des zu Bejahenden festzustellen und zu diesem Zwecke dasjenige, was in Gefahr ist, irrtümlicherweise bejaht zu werden, mit ausdrücklicher Begründung zu verneinen. Sie üben also auf dem Gebiete der Erkenntnis fortwährend Bejahung und Verneinung, Billigung und Missbilligung aus, und in ihrer Gliederung erstrecken sie diese ihre Tätigkeit über alle Gegenstände, welche überhaupt der menschlichen Einsicht zugänglich sind.“ [1] Auch die Naturwissenschaft kann daher ohne einen Bezug zu einem wertenden Subjekt gar nicht gedacht werden. [2] Es kann wohl kein Missverständnis darüber bestehen, als ob mit dieser Grundeinsicht verkannt wäre, dass die Abstraktion von allen Werten innerhalb ihrer Arbeit geradezu als notwendige Voraussetzung aller Naturwissenschaft zu betrachten sei: „Es folgt aber hieraus noch nicht, dass auch die leitenden Prinzipien der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung in jeder Hinsicht unabhängig von einem wertenden Subjekt sein müssen.“ [3] Ja, wenn wir sehen werden, dass das System des Naturerkennens nur eines der Mittel ist, um sich dem Ideal einer vollkommenen Erkenntnis von einer Seite her zu nähern, dann können wir „geradezu sagen, dass auch die Abstraktion von allen Wertbeziehungen der individuellen Objekte, die mit Rücksicht auf den Zweck der Naturwissenschaft notwendig ist, nur als Akt eines die naturwissenschaftliche Begriffsbildung wertenden Subjekts verstanden werden kann“. [4]

Dieser wertende Akt ist, wie bereits erwähnt, die Beziehung aller Erkenntnis auf den Wahrheitswert. Analysieren wir nun, was alles in einer solchen Beziehung liegt und was die Aufstellung eines Wahrheitswertes voraussetzt, so werden wir zu dem Resultat gelangen, dass uns auch die Naturwissenschaft nicht nur in Bezug auf die Formen ihres Erkennens, sondern sogar hinsichtlich ihres Stoffes gar nicht anders denn als ein teleologisches, das heisst als ein auf die Realisierung eines bestimmten Wertes, des Wahrheitswertes, abgestimmtes System verständlich bleiben wird.

Die teleologische Beziehung setzt schon bei dem unentbehrlichsten Vehikel aller Wissenschaft, bei dem Urteil, ein. Alle Erkenntnis, also auch alle Wissenschaft, vollendet sich ja und teilt allein sich mit nur durch Urteile. Jedes Urteil aber, nicht nur das wissenschaftliche, sondern auch das im gewöhnlichen Leben tausendfach auftretende, erschöpft seinen Sinn nicht darin, dass in ihm irgend eine Vorstellungsverbindung vollzogen wird, wie sie durch den mit naturgesetzlicher Notwendigkeit verlaufenden Assoziationsprozess herbeigeführt wird, sondern dass darin gleichzeitig diese Vorstellungsverbindung als richtig bejaht oder als falsch verneint wird. „Soweit unser Denken auf Erkenntnis, das heisst auf Wahrheit gerichtet ist, unterliegen alle unsere Urteile sofort einer Beurteilung, welche entweder die Gültigkeit oder die Ungültigkeit der im Urteil vollzogenen Vorstellungsverbindung ausspricht ... Alle Sätze der Erkenntnis enthalten somit bereits eine Kombination des Urteils mit der Beurteilung: sie sind Vorstellungsverbindungen, über deren Wahrheitswert durch die Affirmation oder Negation entschieden worden ist.“ [5]

Daraus folgt also zunächst, dass nicht nur die bewusst mit dem Willen und dem Gefühl zusammenhängenden psychischen Phänomene, sondern auch die intellektuellen Urteilsphänomene nur eine besondere Art der Wertbestimmung darstellen und dass also die beiden Grundfunktionen unseres Bewusstseins, die theoretische und die praktische, auch im Gebiete des Erkennens beide wirksam sind. Weiters aber folgt, dass, wenn Jedes Urteil an seiner ihm naturgesetzlich gegebenen Vorstellungsverbindung eine beurteilende Wertbestimmung dahin vornimmt, ob diese Verbindung von Vorstellungen mit einem obersten Wahrheitswert übereinstimmt oder nicht, sich hiermit das Denken auf einen Gesichtspunkt bezieht, der eben nicht naturgesetzlich notwendig ist, sondern bloss notwendig gelten soll. „Gewiss, ein jeder denkt notwendig so, wie er eben denkt, und er hält seine oder fremde Vorstellungen für wahr, weil er sie notwendig dafür halten muss: dennoch sind wir überzeugt, dass gegenüber diesen Notwendigkeiten des naturgesetzlich sich vollziehenden Fürwahrhaltens es eine absolute Wertbestimmung gibt, wonach über wahr und falsch entschieden werden soll, gleichgültig, ob das geschieht oder nicht. Diese Ueberzeugung haben wir alle: denn indem wir irgend eine Vorstellung auf Grund unseres notwendigen Vorstellungsverlaufes für wahr erklären, so hat diese Erklärung keinen anderen Sinn als den Anspruch, dass sie nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen als wahr gelten soll.“ [6]

Noch weiter geht in der Herausarbeitung des teleologischen Charakters der Urteilsform Rickert. Er akzeptiert zunächst vollständig die Urteilstheorie Windelbands, wonach jedes Urteil untrennbar in sich eine Beurteilung enthält. [7] Da nun jedes Erkennen mit Urteilen beginnt, in ihnen fortschreitet und mit ihnen endet, so ist schon dadurch allein das Erkennen als ein Prozess charakterisiert, der weit entfernt, seinem Wesen nach blosse Intellektualität zu sein, im Bejahen oder Verneinen besteht, „Erkennen ist Anerkennen oder Verwerfen“. [8] Während aber Windelband einen obersten Wahrheitswert als bloss normativen Richtpunkt annimmt, nach welchem das naturgesetzliche Gewirr der Denkassoziationen sich in Wahrheit und Irrtum scheidet, wie er ja überhaupt die Normen des Wahren, Guten und Schönen bloss als eine Auslese aus den naturgesetzlichen Denkverbindungen betrachtet [9], welche unter dem Gesichtspunkt des Strebens nach einem System des Wahren, Guten und Schönen vor sich geht, dringt Rickert konsequenter bis zu einem absoluten transzendenten, weil nur im überindividuellen Bewusstsein, im „Bewusstsein überhaupt“ zu begründenden Sollen vor, das ebenso, wie es heischt, was als gut und was als schön angestrebt werden, auch vorschreibt, was als wahr beurteilt werden soll. Ich kann nämlich nicht nach Willkür im Urteil bejahen oder verneinen, sondern ich fühle mich bestimmt durch ein Gefühl der Evidenz, dass ich so urteilen soll. Die Anerkennung dieses Sollens erst verleiht den Urteilen Wahrheitswert. „Wahrheit ist nichts anderes als der Inbegriff der als wertvoll anerkannten Urteile“ [10] also jener Urteile, die, weil ihnen ein Wert anhaftet, gefällt werden sollen. Ein Urteil ist demnach nicht wertvoll, weil es wahr ist, sondern die Wahrheit kann nur als der eigentümliche Wert definiert werden, den Urteile haben. Auch Urteile, welche Erkenntnisse der Wirklichkeit enthalten, sind nicht wahr, weil sie aussagen, was wirklich ist, sondern nur das nennen wir wirklich, was durch Urteile anerkannt werden soll. Die Wirklichkeit ist nur eine Art des Wahren und die Wahrheit nichts anderes als ein Wert. [11]

Der Begriff eines erkenntnistheoretisch überindividuellen wertenden Subjekts ist also eine notwendige Voraussetzung auch nur jedes tatsächlichen Urteils – da ja eine Tatsache überhaupt nur im Urteil konstatiert werden kann – um so mehr jedes wissenschaftlichen Urteils. Und damit ist die Naturwissenschaft von vornherein als ein Wertzusammenhang dargelegt, und dies gerade in jenem Punkte, in dem sie sich am sichersten aller Wertung frei gewähnt hat, in dem ihr Lebensprinzip ausmachenden Anspruch auf Allgemeingültigkeit, das ist Wahrheit ihrer Sätze.

Die Teleologie durchdringt sie aber noch viel weiter und erfasst ein Prädikat nach dem anderen, auf das sie gewöhnlich ihre wertfreie Objektivität stützen zu können glaubt. Da ist vor allem ihre stete Berufung auf die Erfahrung als ihre einzige Grundlage. Allein: „niemals sind blosse Empfindungen und ihre Addition eine Erfahrung, welche auf wissenschaftliche Geltung Anspruch erheben kann, sondern jedesmal liegt eine Deutung der Wahrnehmung durch Grundsätze und Voraussetzungen vor, die als unmittelbar gewiss und selbstverständlich gelten“. [12] So „hat jeder induktive Beweis, den man etwa für ein einzelnes Naturgesetz führt, seine letzte Begründung in der Voraussetzung eines allgemeinen gesetzlichen Zusammenhanges der Naturerscheinungen, welcher sich in deren konstanter Sukzession offenbart; ohne die Hinzunahme dieses Axioms ist jede Umdeutung der bisher beobachteten Reihenfolge in ein ‚Gesetz‘ und jede Erwartung ihrer Wiederholung hinfällig und grundlos“. Nur weil diese „allgemeinen Voraussetzungen über die Zusammengehörigkeit und die Wertverhältnisse der Vorstellungsinhalte“, ohne welche keine Induktion möglich ist, als Grundgesetze jedem normalen Denken wie selbstverständlich gelten, kommt es, dass man bei Anwendung der induktiven Methode sie nicht erst besonders auszusprechen pflegt, wodurch dann freilich die Gefahr entsteht, „diese letzte Begründung ganz zu übersehen und zu meinen, die Prämissen des induktiven Beweises seien mit den Tatsachen erschöpft, die dabei verwertet werden. So konnte jene traurige Ansicht entstehen, als Hesse sich eine Wissenschaft als ein blosser Haufe von Tatsachen wie mit einem Besen zusammenkehren“. [13]

Diese allgemeinen Voraussetzungen aller Wissenschaft, ihre „leitenden Prinzipien“, ihre Axiome können nun aber absolut nicht erklärt, sondern bloss aufgezeigt werden. „Es gibt keine logische Notwendigkeit, mit der die Geltung der Axiome bewiesen werden könnte.“ Denn der Beweis müsste ja das zu Beweisende voraussetzen. Man kann also nur zeigen, dass diesen tatsächlich in unserem Denken bestehenden Axiomen und Normen „eine andersartige Notwendigkeit beiwohnt, die teleologische Notwendigkeit nämlich, dass ihre Geltung unbedingt anerkannt werden muss, wenn anders gewisse Zwecke erfüllt werden sollen“, wenn also „das Denken den Zweck, wahr zu sein, das Wollen den Zweck, gut zu sein, das Fühlen den Zweck, Schönheit zu erfassen, in allgemein anzuerkennender Weise erfüllen will“. [14] Die Allgemeingültigkeit der Voraussetzungen des Erkennens und damit also auch die ganze stringente Gewissheit der Naturwissenschaft kann nur so erwiesen werden, dass die Axiome als unerlässliche Bedingung für die Realisierung des Wahrheitszweckes aufgewiesen werden können, dass also gezeigt werde, wie es ohne sie kein allgemeingültiges Denken geben könne. „Die Begründung der Axiome und Normen liegt lediglich in ihnen selbst, in der teleologischen Bedeutung, welche sie als Mittel für den Zweck der Allgemeingültigkeit besitzen. Wo sie als solche nachgewiesen werden können, ... da ist die immanente Notwendigkeit des teleologischen Zusammenhanges vorhanden.“ [15]

So zeigt sich also, dass die so selbstgewiss sich dünkende Naturwissenschaft von einer teleologischen Grundvoraussetzung abhängig ist: von dem Glauben an allgemeingültige Zwecke, deren einer hier in Betracht kommt und der Wahrheitszweck ist. Denn nur für den, der Wahrheit will, gibt es eine notwendige Geltung der Axiome, weil diese nichts anderes sind als Mittel zum Zweck der Allgemeingültigkeit der Erkenntnis. Und diese ist ja auch das letzte Ziel der Naturwissenschaft. Die Formen, deren sie sich bei ihrer Arbeit bedient, also die Bildung von allgemeinen Begriffen und das Vordringen mittelst dieser zu Naturgesetzen sind nur Mittel, um ihren Erkenntniszweck zu erreichen, und zwar, wie die logische Untersuchung des Naturerkennen s zeigen kann, notwendige Mittel, aber doch nur im Hinblick auf diesen Zweck. Die Notwendigkeit oder Geltung der naturwissenschaftlichen Denkmittel ist also eine teleologische, da nur durch die Erfassung der Mannigfaltigkeit des Naturstoflfes unter allgemeinen Begriffen und Gesetzen eine Erkenntnis von ihm möglich wird. Nur weil die Naturwissenschaft sich logisch als der denkbar vollkommenste Ersatz einer einem idealen Intellekt möglichen Erkenntnis in unserem endlichen Intellekt darstellt, hat sie für uns absoluten Erkenntniswert. Die so für unser Erkenntnisbedürfnis bestehende teleologische Notwendigkeit der Naturwissenschaft teilt sich dann naturgemäss, weil, wer den Zweck will, auch die Mittel wollen muss, ihren Denkformen mit, so dass diese nun als schlechthin notwendig erscheinen. „Auf dem Boden des naiven Realismus wird es ausserordentlich paradox erscheinen, dass die Notwendigkeit der unbedingt allgemeinen Urteile in letzter Hinsicht eine teleologische sein soll, und wir behaupten selbstverständlich auch gar nicht, dass dem Einzelforscher diese Notwendigkeit jemals als eine teleologische zum Bewusstsein kommt. Uns Individuen muss jedes Naturgesetz als etwas von uns schlechthin Unabhängiges erscheinen, das so wenig in seiner Geltung an uns gebunden ist, dass wir vielmehr von ihm abhängen.“ Die eben dargelegte erkenntniskritische Erörterung lässt also „alle Ueberzeugungen der empirischen Wissenschaft unangetastet, und nur die erkenntnistheoretische Auffassung des wissenschaftlichen Forschens deutet sie so um, dass sie den Begriff einer vom erkennenden Subjekt völlig losgelösten Realität in den Begriff der für jedes erkennende Subjekt notwendigen Anerkennung eines überindividuellen Wertes verwandelt, das heisst es ist nach ihr nicht ein Sein, sondern ein Sollen, nach welchem das Erkennen sich zu richten hat und das den „Gegenstand“ der Erkenntnis von Naturgesetzen wie aller Erkenntnis überhaupt bildet“. [16]

Damit ist die Entwicklung der teleologischen Auffassung zu einem Punkt gelangt, wo sie die naturalistische aus ihrem letzten Bollwerk heraustreiben zu können glaubt, ja indem sie ihr buchstäblich den Boden unter den Füssen wegzieht. Nicht nur das, wodurch die Naturwissenschaft sich entwickelt, das Urteil, und das, worauf sie abzielt, die Herstellung einer wissenschaftlichen, allgemeingültigen Erfahrung, wird ihr als nur teleologisch zu verstehen bewiesen, sondern auch das, was das Schibboleth der modernen Naturwissenschaft geworden ist, die Tatsache, ja schliesslich die ganze Objektswelt in ihrer anscheinend so sicheren, jeder Wertung die Nüchternheit ihres einfachen Bestandes gegenüberstellenden Greifbarkeit verwandelt sich in der rasch mit sich reissenden Folge der Argumente, welche die teleologische Auffassung stets neu beizubringen weiss, in – transzendentes Sollen, das jede der Naturwissenschaft sonst so vertraute Sachhaftigkeit weit von sich abstreift.

Ja wahrhaftig, schon die Tatsache, also das Einzelmaterial, mit dem alle Wissenschaft ihr System aufbaut, ist gar nicht anders als teleologisch zu verstehen, zunächst schon deshalb, weil sie, wie wir bereits gehört haben, nur in einem Urteil konstatiert werden kann, welches eine bestimmte Vorstellungsverbindung, in der sich für uns die Tatsache darstellt (zum Beispiel, die Sonne wärmt), mit dem Charakteristikon der Wahrheit versieht. Sodann haben wir ja gesehen, wie die ganze Erfahrung, innerhalb der ja allein Tatsachen auftreten, gerade ihre Evidenz eben jenen Axiomen verdankt, deren notwendige Geltung nur als teleologische zu begreifen war. Ohne die stillschweigende Voraussetzung dieser Grundsätze wäre keine allgemeingültige Aussage über das Verhalten der einzelnen Dinge im Ablauf des Geschehens möglich, „kein Zeitpunkt zu bestimmen, keine Messung auszuführen, keine Wägung vorzunehmen“. [17] So wird also gerade das, was man stets als das Objektivste gehalten, nämlich was man greifen, messen, wägen kann, nur in einem teleologischen Denkzusammenhang in dieser exakten Bestimmtheit möglich. Endlich aber ist, wie schon jede Tatsache an sich, besonders die wissenschaftliche Tatsache – und auf diese kommt es ja hier, wo wir von der Wissenschaft handeln, vor allem an – ein teleologischer Begriff. „Nicht jedes beliebige Wirkliche ist eine Tatsache für die Wissenschaft, sondern nur das, woraus sie – kurz gesagt – etwas lernen kann“ [18], was also so geartet ist, dass es sich in den Zusammenhang des Erkennens, auf dessen Herstellung die Wissenschaft gerichtet ist einfügt.

Aber noch weiter: solange die alte naive Ansicht noch einigen Kredit hatte, dass wir mit unserem Denken die Welt abbilden, dass also da „draussen“ irgendwie objektiv die Gegenstände seien, die wir durch unser Denken in uns herein nehmen, sei es nun in einem mehr oder weniger treuen Konterfei, sei es auch nur in einer Art korrelativen Analogie, so dass also stets irgend etwas an sich Seiendes den verschiedenen von uns wahrgenommenen Dingqualitäten auf irgend eine Weise entspreche, so lange konnte man auch meinen, dass die Wahrheit etwas von jedem subjektiven Faktor des Erkennens Freies sei, weil sie bloss in der Uebereinstimmung des Urteiles mit seinem Gegenstande bestünde. Wahrheit war dann ein geradeso selbständiger und von jeder subjektiven Beziehung unabhängiger Begriff, wie die Gegenstände da draussen von uns unabhängig schienen. Nun aber, wo durch die erkenntniskritische Arbeit Kants und seiner Nachfolger diese Ansicht wahrhaft zerfetzt und zerschunden wurde, ja allmählich bereits jedem einigermassen geschulten kritischen Denken durchaus unfassbar geworden ist, hängt von dieser Seite her die Wahrheit und damit die auf einen solchen Wahrheitsbegriff ihre Objektivität stützende Wissenschaft geradezu in der Luft. Wie sollte denn auch die Wahrheit Uebereinstimmung mit ihrem Gegenstande als an sich seiendem Dinge sein, wenn wir, selbst zugegeben, dass solche „Dinge“ existieren, doch um alles in der Welt nie wissen können, wie sie beschaffen sind und in welcher Weise ihnen unsere Vorstellungen zu entsprechen vermögen! „Da Ding und Vorstellung inkommensurabel sind, da wir niemals anders als Vorstellungen mit Vorstellungen vergleichen können, so ist für uns auch nicht die geringste Möglichkeit vorhanden, zu entscheiden, ob irgend eine Vorstellung mit etwas anderem als wieder mit Vorstellungen übereinstimmt. Wenn dem so ist, so hat es keinen Sinn, von der Wissenschaft zu verlangen, dass sie ein Abbild der Wirklichkeit sein solle; der Begriff der Wahrheit kann nicht mehr eine Uebereinstimmung der Vorstellungen mit den Dingen involvieren; er reduziert sich auf die Uebereinstimmung der Vorstellungen untereinander ...“ [19]

Aber diese Uebereinstimmung der Vorstellungen unter sich gibt doch nicht ganz jenen eigentümlich inhaltsvollen objektiven Begriff der Wahrheit, der uns an eine wirkliche Welt anschloss. Denn das Verlangen nach innerer Uebereinstimmung der Vorstellungen hat ja nur dann einen objektiven, allgemeingültigen Wahrheitswert, wenn die in Einklang zu setzenden Vorstellungen sich stets auf ein den Vorstellungen gemeinsames X beziehen. „Ohne diese Beziehung auf eine und dieselbe Reahtät wüsste man ja gar nicht, welche unter den zahllosen Vorstellungen miteinander verglichen und zur Herbeiführung der immanenten Wahrheit übereinstimmend gefunden werden sollen.“ [20] Gerade diese auf Realität sich beziehende Wahrheit haben wir ja auch, und das Dasein einer Aussenwelt, der Gegenstände um uns her bejahen wir mit dem entschiedensten Anspruch auf Wahrheit dieses Urteils. Woher kommt diese feste Wahrheitsüberzeugung, woher, da wir doch von der Existenz transzendenter Gegenstände nichts wissen können, gleichwohl diese unerschütterliche Gewissheit über das Vorhandensein einer Aussenwelt, woher die hierin gegründete Objektivität und Allgemeingültigkeit der Wissenschaft?

Daran hält nun auch die teleologische Erkenntnistheorie fest: „dass die Bedeutung des Erkennens auf der Ueberzeugung beruht, dass wir eine an sich vorhandene Ordnung zu entdecken vermögen“. [21] Aber es ist ein unkritisches Vorurteil, lesen wir bei Rickert, zu meinen, dass dies gerade eine Ordnung von Dingen sein muss. Wir können vielmehr nichts anderes entdecken als die Ordnung von Bewusstseinsinhalten, das heisst die Beziehungen der Vorstellungen aufeinander, welche sein sollen und daher zu bejahen sind. Oder, wie Windelband denselben Gedanken ausdrückt, „Wahrheit ist Normalität des Denkens“. [22]

Das will sagen: da wir doch Wahrheit als Kunde von einer objektiv bestehenden und allgemein gültig zu erfassenden Welt von Gegenständen haben, wir dieser Gegenstände selbst aber nie unabhängig von den subjektiven Faktoren unseres Erkennens habhaft werden können, ebensowenig aber uns jene Wahrheit von aussen anfliegen kann, so kann sie nur aus unserem Innern selbst kommen. Die gegenständliche Wahrheit, das Sein der Dinge, ist ein oberstes Postulat des Denkens, ein kategorischer theoretischer Imperativ, das heisst eine Grundregel des Denkens, nach der alle seine einzelnen Vorstellungsverbindungen vollzogen werden sollen. Die geheimnisvolle Beziehung der Vorstellungen auf ihren Gegenstand löst sich so, wie Kant zuerst zeigte, in den Begriff einer Regel der Vorstellungsverbindung auf. „Wenn nach der populären Auffassung der ‚Gegenstand‘ das Original ist, mit welchem die für wahr geltende Vorstellung übereinstimmen muss, so ist er, bloss von der Seite der Vorstellungstätigkeit her gesehen, eine Regel, nach welcher sich bestimmte Vorstellungselemente anordnen sollen, damit sie in dieser Anordnung als allgemein gültig anerkannt werden.“ Während die psychologische Assoziation Vorstellungselemente beliebig aneinanderfügen kann, ist es klar: „von einem ,gegenständlichen‘ Denken ist nur insoferne die Rede, als sich in der unendlichen Menge von Kombinationen, die auf diese Weise möglich sind, nur gewisse Anordnungen als solche herausstellen, die gedacht werden sollen ... Was also nach der gewöhnlichen Voraussetzung ein ,Gegenstand‘ ist, der im Denken abgebildet werden soll, das ist in voraussetzungsloser Betrachtung eine Regel der Vorstellungsverknüpfung“. [23]

Dass also die Welt, die wir erkennen, für Jeden anderen ebenso vorhanden sei und zerlegt werden kann, wie wir sie finden, ist nicht der Grund der Allgemeingültigkeit unseres Wissens von ihr, sondern umgekehrt die erste Forderung für die Möglichkeit einer solchen Allgemeingültigkeit [24], sobald einmal erkannt ist, dass wir von den Dingen an sich weder wissen können, ob sie sind, noch wie sie sind. Nur indem diese ganze greifbare, tönende, leuchtende und uns oft hart bedrängende Welt im Grunde gar nicht anders erfassbar ist denn als ein tausendfach verschlungener Komplex von Regeln, die für die Anordnung unseres Empfindungsmaterials und Bewusstseinsinhaltes bestehen, tritt uns aus der absoluten Bindung und Starrheit dieser Regeln der starre Charakter der Realität der Welt entgegen. In ihrem unverbrüchlichen Anspruch, für jedes Bewusstsein zu gelten, in dem unabhängig jedem Einzeldenken gegenübertretenden Gebot, seine Denkverbindungen nach festen Regeln zu gestalten, wenn sie als wahr gelten sollen, erscheint eben jene Objektivität, jene Dinghaftigkeit, an der wir uns real zu stossen meinen, während es die Schrauben des Denkens sind, die uns einengen. Und jede besondere noch so alltägliche Vorstellungsverbindung, die uns einen „Gegenstand“ vermittelt, erweist sich bei näherer Untersuchung als abhängig von solchen allgemeinsten Regeln: „Dass zwei Empfindungen, a und b, als die gleichzeitigen Eigenschaften eines und desselben Dinges vorgestellt werden sollen, ist nur möglich durch die Anwendung einer allgemeinen Regel, wonach überhaupt verschiedene Vorstellungsinhalte in der Form der Substantialität und Inhärenz miteinander verknüpft werden sollen.“ Und so ergibt sich von der Wahrheit des täglichen Lebens um so mehr der Schluss auf die der Wissenschaft und deren hierdurch bedingten teleologischen Charakter: „alles wissenschaftliche, das heisst normale und allgemeingültige Denken beruht auf der steten Anwendung dieser allgemeinen Regeln“. [25]

Auch hier also gelangt die Erörterung zu demselben Resultat, das sie bei Jedem ihrer kritischen Einzelgänge erzielte, in denen sie ein Requisit nach dem anderen, auf welches die Naturwissenschaft ihren Anspruch einer wertfreien Objektivität stützte, in den Bereich ihrer Untersuchung zog. Und das letzte, wohl am tiefsten dringende Resultat war doch eigentlich schon mit dem ersten gegeben. Denn, was besonders Rickert mit Nachdruck einschärft, von einem Sein der Dinge wissen wir nur im Urteil. Einer Vorstellung an sich kommt kein Sein zu: wir haben sie oder haben sie nicht. Wenn ich von einer Vorstellung sage, sie sei, so ist das ein nichtssagender sprachlicher Ausdruck, den man freilich niemandem verbieten kann. Aber die vorgestellte seiende Farbe und die vorgestellte Farbe sind absolut identisch. Das Sein ist also als Vorstellung nichts, sondern kommt nur als Urteilsprädikat in Betracht. Es bedeutet einen bestimmten Bewusstseinsinhalt, der im Urteil als seiend anerkannt wird. Es hat daher gar keinen Sinn, zu sagen, das Urteil richte sich nach dem Seienden, weil man ja dann schon wissen müsste, was ist, hierzu also schon geurteilt haben müsste – womit man in den widersinnigsten Zirkel gerät. Das Urteil richtet sich also nicht nach dem Sein, sondern die das Denken beherrschende Regelhaftigkeit seiner Verbindungen, dieses Sollen als teleologische Denknotwendigkeit, sagt allein, was als seiend beurteilt werden soll. Wer alles dies ein- dringlich sich selbst ins Denken eingefügt hat, so dass er es wirklich versteht, den wird die äussere Paradoxität des Satzes nicht mehr schrecken: „Das Sein der Dinge hat seinen Grund im Sollen.“ [26]

So können wir zusammenfassend sagen: In der Scheidung des Richtigen und Falschen ihrer Urteile, in diesem Urteilsakte selbst, in der Herausarbeitung einer objektiven Gesetzmässigkeit, ja, zuletzt, doch nicht zumindest, in der Beziehung auf eine Welt von Objekten, die ihr eigentlicher Gegenstand ist, bezieht sich alle Wissenschaft und so auch das Naturerkennen auf einen letzten Wert, den Wahrheitswert, der in einem absoluten Sollen zum Ausdruck kommt, in dem Postulat einer allgemeingültigen Regel der Denkbetätigung und der einheitlichen Ausgestaltung ihrer Resultate. Wer aber dieses Postulat trotzig leugnet, wer da brüsk und schnöde sagt, ich will keine Wahrheit und brauche sie sogar nicht zu wollen, weil es absolute Wahrheit gar nicht gibt und jede Wahrheit stets nur der Zeiten Wahrheit ist, der hat erstens gar nicht verstanden, wovon die Rede war: dass es sich nicht um irgend eine historische, inhaltlich bestimmte Wahrheit handelt, sondern um den noologischen Grund, warum gerade die Zeitwahrheit zu ihrer Zeit als wahr behauptet werden kann. Zweitens aber ist der Standpunkt desjenigen, der Wahrheit nicht will, gänzlich irrelevant, da ein solcher auch nicht ein einziges Sinn beanspruchendes Wort mehr zu sprechen vermöchte, ohne sich selbst zu widerlegen. Denn wir wissen, wer urteilt, bezieht sich bereits auf Wahrheit, er will ja, dass seine Urteile als wahr angesehen werden. Nun hat der, welcher Wahrheit nicht will, entweder Gründe dafür oder keine. Im letzteren Falle brauchen wir uns dabei gar nicht aufzuhalten, im ersteren Falle aber könnte er seine Gründe doch nur im Urteilen darlegen, gäbe also selber Zeugnis für die Wahrheit, die er urgiert. Will er aber nun auch nicht urteilen, so behaupten wir einfach ihm ins Gesicht hinein die absolute Gültigkeit des Wahrheits wertes. Sobald er widerspricht, also ein Urteil fällt mit dem Anspruch, dass sein Widerspruch Geltung haben solle, hat er schon seinen Willen negiert und zu- gegeben, was er bestreiten möchte. [27]

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Fussnoten

1. W. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 35.

2. H. Rickert, Grenzen, Seite 661.

3. H. Rickert, a. a. O., Seite 663–664.

4. H. Rickert, a. a. O., Seite 663–664.

5. W. Windelband, Präludien, Seite 33. Vergl. W. Windelband, Beiträge zur Lehre vom negativen Urteile, in den Strassburger Abhandlungen zur Philosophie, Tübingen 1884, Seite 170 und 174–176. Siehe auch daselbst über das historische Verhältnis dieser Urteilstheorie zu den Auffassungen von Franz Brentano und Julius Bergmann über denselben Gegenstand.

6. W. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 39.

7. H. Rickert, Der Gegenstand der Erkenntnis, Tübingen 1892. Kap. XI; Grenzen, Seite 664 ff.

8. Rickert, Gegenstand etc., Seite 58.

9. W. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 263–265.

10. Rickert, Gegenstand, Seite 63.

11. Rickert, a. a. O., Seite 64.

12. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 131.

13. Windelband, a. a. O., Seite 294–296.

14. Windelband, a. a. O., Seite 294–296.

15. Windelband, a. a. O., Seite 320.

16. Rickert, Grenzen, Seite 681. – Es ist interessant, zu sehen, wie diese Auffassung des Erkennens, die in ihrer letzten logischen Konsequenz das Sein auf Sollen gründet und damit freilich den naiven Realismus in Schrecken versetzen muss, sich gleichwohl gerade in der teleologischen Bestimmung des Wesens der Wissenschaft und des Charakters der Naturgesetze mit dem kritischen Realismus der modernen Naturwissenschaft begegnet. Man denke nur an die Theorie Ernst Machs von dem ökonomischen Charakter der wissenschaftlichen Arbeit, unter deren Gesichtspunkt sich die Wissenschaft „als eine Maximum- oder Minimum aufgäbe“ darstellt, welche die möglichst grösste Ordnung der Tatsachen mit „möglichst wenig Arbeit in möglichst kurzer Zeit mit möglichst wenigen Gedanken sogar“ anstrebt. (Vorlesungen, 1. Auflage, Seite 16) Auf diese Weise werden dann gleichfalls die wissenschaftlichen Begriffe und die mit ihnen hergestellten Naturgesetze zu blossen Denkmitteln für den Zweck des Wissenschaftsbetriebes. „Gewöhnen wir uns, einen Begriff lediglich als Mittel zu einem bestimmten Zweck zu betrachten, so sind wir auch geneigt, im gegebenen Fall die nötigen Wandlungen in unserem Denken eintreten zu lassen.“ (Prinzipien der Wärmelehre, Seite 1) Die Wissenschaft gliedert sich derart, was Mach oft mit nachdrucksvoller Absichtlichkeit hervorhebt, völlig gleichartig in das gesamte übrige Zweckstreben des menschlichen Lebens ein, nur dass sie freilich einen besonderen und nicht oft als solchen erkannten Zweck anstrebt, nämlich die intellektuelle Orientierung in der Welt. Mit Rücksicht auf diesen Zweck werden ihre Begriffe gebildet, ihre Gesetze abgeleitet und Hypothesen gestaltet. „Alle Vorgänge, durch welche wissenschaftliche Ergebnisse gewonnen werden, haben die Natur solcher zur Erreichung eines (intellektuellen) Lebenszweckes notwendiger (intellektueller) Mittelglieder.“ (Ebd., Seite 119) – Der Hinweis auf diese Theorie Machs schien mir am Platze nicht nur, um durch die Erinnerung an die grosse und lichte Gedankenwelt dieses exakten Forschers die Bedeutung der teleologischen Auffassung der Naturwissenschaft ins rechte Licht zu stellen, sondern um auch durch Hervorhebung des Unterschiedes in diesen beiden Formen der Teleologie der im Text dargestellten ein besseres Verständnis zu sichern. Die Teleologie der wissenschaftlichen Arbeit bei Mach ist eine bloss psychologisch-biologische, die bei Windelband und Rickert dagegen eine logisch-transzendentale. Das heisst, für die erstere sind die Formen des wissenschaftlichen Denkens nur die Mittel der empirischen, historisch sich vollziehenden Gedankenarbeit, um die chaotische Masse des real Gegebenen zu beherrschen, für die letztere ist nicht nur auch dieses Reale durch eine teleologische Beziehung des Denkens auf sich selbst erst gegeben, da nur durch eine solche überhaupt etwas als wahr erscheinen kann und das Reale doch das Wahre ist, sondern überdies jene Oekonomie des Denkens selbst noch Problem, wieso nämlich eine solche möglich sei, die mehr wäre als eine bloss subjektive Vereinfachung, so dass sie also, wie es in der Wissenschaft ja tatsächlich der Fall ist, auf objektive Geltung Anspruch erheben kann. Dieser Unterschied der Auffassung bewirkt den psychologischen, „antimetaphysischen“, positiven Zug der ersteren, den logischen, transzendentalen, kritischen Vorgang der letzteren. Und wiewohl wir die transzendental-teleologische Deutung des Erkennens werden abweisen müssen, ohne dass damit die psychologisch-teleologische ihr Recht verliert, zeigt sich doch derart vielleicht schon aus der vorigen Gegenüberstellung, dass die letztere nicht in strengem Sinne eine erkenntniskritische genannt werden dürfte, ja dass sie in ihrer bewussten Beschränkung auf psychologisch-historische Tatsachen und trotz ihrer Fundierung auf biologische Gesichtspunkte konsequent durchgeführt zu einem Relativismus führen muss, dar an dem eigentlichen erkenntnistheoretischen Problem, der logischen Stringenz des Urteils in allem historisch wechselnden Inhalt, m. E. geradezu vorbeigeht. – Vergl. hierüber Oswald Külpe, Die Philosophie der Gegenwart in Deutschland, Leipzig; Teubner, 1902, Seite 20–24, und neuestens Harald Hoffding, Philosophische Probleme, Seite 42–43.

17. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 131.

18. Windelband, Geschichte und Naturwissenschaft, Seite 20.

19. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 138.

20. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 140.

21. Rickert, Gegenstand, Seite 42'

22. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 146.

23. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 143.

24. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 144. Vergl. auch Münsterberg, Grundzüge, Seite 55: „Dass alle diejenigen, für welche wir aussagen, dieselbe Welt in Raum und Zeit sich gegenüber finden, ist keine physikalische Lehre, und dass alle dieselbe Logik haben, ist keine psychologische Entdeckung; Physik und Psychologie ruhen vielmehr selbst auf dieser erkenntniskritischen Voraussetzung. Auch der geistige Verkehr weist somit in der ursprünglichen Wirklichkeit nicht auf eine wahrnehmbare vorgefundene Welt, sondern in jeder Regung zunächst lediglich auf eine Welt der Forderungen, der Anerkennungen, der Bewertungen.“

25. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 146–147.

26. Rickert, Gegenstand, Kap. XIII–XV.

27. Rickert, Gegenstand, Seite 76–77. Windelband, Präludien, 2. Auflage, Seite 305–306.


Zuletzt aktualisiert am 16 December 2020