Karl Marx

 

Provisorische Statuten der Internationalen Arbeiter-Assoziation

(Oktober 1864)


Geschrieben zwischen dem 21. und 27. Oktober 1864.
Nach: Address and provisional rules of the Working Men’s International Association, London 1864. Aus dem Englischen.
Karl Marx u. Friedrich Engels, Werke, Bd.16, 1962, Berlin/DDR. S.14-16.
Dieser Text wurde mit Dank von der ehemaligen ausgezeichneten Webseite Klassiker des Marxismus-Leninimus entnommen, die plötzlich Ende Juni verschwunden ist.
An ihrer Stelle befindet sich jetzt die ebenfalls ausgezeichnete Webseite Stimmen der proletarischen Revolution.
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In Erwägung,

daß die Emanzipation der Arbeiterklasse durch die Arbeiterklasse selbst erobert werden muß; daß der Kampf für die Emanzipation der Arbeiterklasse kein Kampf für Klassenvorrechte und Monopole ist, sondern für gleiche Rechte und Pflichten und für die Vernichtung aller Klassenherrschaft;

daß die ökonomische Unterwerfung des Arbeiters unter den Aneigner der Arbeitsmittel, d.h. der Lebensquellen, der Knechtschaft in allen ihren Formen zugrunde liegt – allem gesellschaftlichen Elend, aller geistigen Verkümmerung und politischen Abhängigkeit;

daß die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse daher der große Endzweck ist, dem jede politische Bewegung, als Mittel, unterzuordnen ist;

daß alle auf dieses Ziel gerichteten Versuche bisher gescheitert sind aus Mangel an Einigung unter den mannigfachen Arbeitszweigen jedes Landes und an der Abwesenheit eines brüderlichen Bundes unter den Arbeiterklassen der verschiedenen Länder;

daß die Emanzipation der Arbeiterklasse weder eine lokale, noch eine nationale, sondern eine soziale Aufgabe ist, welche alle Länder umfaßt, in denen die moderne Gesellschaft besteht, und deren Lösung vom praktischen und theoretischen Zusammenwirken der fortgeschrittensten Länder abhängt;

daß die gegenwärtig sich erneuernde Bewegung der Arbeiterklasse in den industriellsten Ländern Europas, wahrend sie neue Hoffnungen wachruft, zugleich feierliche Warnung erteilt gegen einen Rückfall in die alten Irrtümer und zur sofortigen Zusammenfassung der noch zusammenhangslosen Bewegungen drängt;

aus diesen Gründen haben die unterzeichneten Mitglieder des Komitees, welches am 28. September 1864 auf der öffentlichen Versammlung in St. Martin’s Hall, London, gewählt wurde, die notwendigen Schritte zur Gründung der Internationalen Arbeiter-Assoziation getan.

Sie erklären, daß diese Internationale Assoziation und alle Gesellschaften und Individuen, die sich ihr anschließen, Wahrheit, Gerechtigkeit und Sittlichkeit anerkennen als die Regel ihres Verhaltens zueinander und zu allen Menschen, ohne Rücksicht auf Farbe, Glauben oder Nationalität.

Sie erachten es als die Pflicht eines jeden Menschen, die Rechte eines Menschen und Bürgers nicht bloß für sich selbst, sondern für jedermann, der seine Pflicht tut, zu fordern. Keine Rechte ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte. Und in diesem Geist haben sie nachfolgende Provisorische Statuten der Internationalen Assoziation verfaßt:

  1. Die gegenwärtige Assoziation ist gegründet zur Herstellung eines Mittelpunktes der Verbindung und des Zusammenwirkens zwischen den in verschiedenen Ländern bestehenden Arbeitergesellschaften, welche dasselbe Ziel verfolgen, nämlich: den Schutz, den Fortschritt und die voll ständige Emanzipation der Arbeiterklasse.
  2. Der Name der Gesellschaft ist: Internationale Arbeiter-Assoziation.
  3. Im Jahre 1865 wird ein allgemeiner Arbeiterkongreß in Belgien stattfinden. Er wird bestehen aus den Repräsentanten aller Arbeitergesellschaften, die sich in der Zwischenzeit der Internationalen Assoziation angeschlossen haben. Der Kongreß wird vor Europa die gemeinsamen Bestrebungen der Arbeiterklasse verkünden, die definitiven Statuten der Internationalen Assoziation festsetzen, die für ihr erfolgreiches Wirken notwendigen Mittel beraten und den Zentralrat der Assoziation ernennen. Der allgemeine Kongreß soll sich jährlich einmal versammeln.
  4. Der Zentralrat hat seinen Sitz in London und wird gebildet aus Arbeitern, angehörig den verschiedenen, in der Internationalen Assoziation repräsentierten Ländern. Er besetzt aus seiner Mitte die zur Geschäftsführung nötigen Stellen, wie die des Präsidenten, Schatzmeisters, Generalsekretärs, der korrespondierenden Sekretäre für die verschiedenen Länder usw.
  5. Auf seinen jährlichen Zusammenkünften erhält der Kongreß einen öffentlichen Bericht über die Jahresarbeit des Zentralrats. Der vom Kongreß jährlich neu ernannte Zentralrat ist ermächtigt, sich neue Mitglieder beizufügen. In dringenden Fällen kann er den Kongreß vor dem regelmäßigen jährlichen Termin berufen.
  6. Der Zentralrat wirkt als internationale Agentur zwischen den verschiedenen zusammenwirkenden Gesellschaften, so daß die Arbeiter eines Landes fortwährend unterrichtet bleiben über die Bewegungen ihrer Klasse in allen anderen Ländern; daß eine Untersuchung über den sozialen Zustand der verschiedenen Länder Europas gleichzeitig und unter gemeinsamer Leitung stattfindet; daß Fragen von allgemeinem Interesse, angeregt von einer Gesellschaft, von allen andern aufgenommen werden; und daß im Fall der Notwendigkeit sofortiger praktischer Schritte, wie z.B. bei internationalen Zwisten, die verbündeten Gesellschaften sich gleichzeitig und gleichförmig betätigen können. Bei jeder passenden Gelegenheit ergreift der Zentralrat die Initiative der den verschiedenen nationalen oder lokalen Gesellschaften zu unterbreitenden Vorlagen.
  7. Da einerseits der Erfolg der Arbeiterbewegung in jedem Lande nur gesichert werden kann durch die Macht der Einigung und Kombination, während andrerseits die Wirksamkeit des internationalen Zentralrats wesentlich dadurch bedingt ist, daß er mit wenigen nationalen Zentren der Arbeitergesellschaften verhandelt, statt mit einer großen Anzahl kleiner und zusammenhangsloser lokaler Gesellschaften, – so sollen die Mitglieder der Internationalen Assoziation all ihre Kräfte aufbieten zur Vereinigung der zerstreuten Arbeitergesellschaften ihrer betreffenden Länder in nationale Körper, repräsentiert durch nationale Zentralorgane. Es versteht sich von selbst, daß die Anwendung dieses Artikels von den Sondergesetzen jedes Landes abhängt und daß, abgesehen von gesetzlichen Hindernissen, keine unabhängige lokale Gesellschaft von direkter Korrespondenz mit dem Londoner Zentralrat ausgeschlossen ist.
  8. Bis zur Zusammenkunft des ersten Kongresses wird sich das am 28. September 1864 gewählte Komitee als Provisorischer Zentralrat betätigen, Verbindungen zwischen den Arbeitergesellschaften verschiedener Länder zu knüpfen trachten, Mitglieder im Vereinigten Königreich werben, die vorbereitenden Schritte tun zur Einberufung des Kongresses und die Hauptfragen, die diesem Kongreß vorgelegt werden sollen, mit den nationalen und lokalen Gesellschaften besprechen.
  9. Bei Veränderung des Wohnsitzes von einem Land zum andern erhält jedes Mitglied der Internationalen Assoziation die brüderliche Unterstützung der mitverbündeten Arbeiter.
  10. Obgleich vereinigt zu einem ewigen Bund brüderlichen Zusammenwirkens, behalten die Arbeitergesellschaften, welche sich der Internationalen Assoziation anschließen, ihre bestehende Organisation unversehrt.

 


Zuletzt aktualisiert am 12.10.2003