MIA > Deutsch > Marxisten > Kautsky > Handelspol.
Die prinzipielle Haltung der Sozialdemokratie gegenüber der Handelspolitik ist also vorgezeichnet. Sie ist nicht freihändlerisch in dem Sinne, wie es die bürgerlichen Freihändler vor einem Menschenalter waren. Der Freihandel, oder im weiteren Sinne die freie Konkurrenz, ist nicht das Um und Auf ihres ökonomischen Strebens, er steht nicht einmal in erster Linie bei ihr. Der Kampf um Koalitionsfreiheit, um die Entwickelung und Stärkung der Arbeiterorganisationen, um den Arbeiterschutz wird ihr stets wichtiger sein. Der Freihandel ist ihr auch nicht der Weisheit letzter Schluss; er setzt ebenso wie der Schutzzoll die kapitalistische Produktionsweise voraus, die zu bekämpfen und zu überwinden ihre große historische Aufgabe ist. Aber der Schutzzoll ist heute ein Mittel geworden, die ausbeutenden Tendenzen des kapitalistischen Systems auf die Spitze zu treiben über das Maß hinaus, das sie bei freier Konkurrenz, bei freiem Handel erreichen würden; und gleichzeitig ist der Schutzzoll ein Mittel geworden, die ökonomische Entwickelung zu hemmen; der für das Proletariat wie für die Gesamtgesellschaft günstigste Zustand der kapitalistischen Produktionsweise ist aber der ihrer raschesten Entwickelung. Der Schutzzoll ist also in jeder Beziehung ein Mittel geworden, die dem Proletariat günstigen Seiten der kapitalistischen Gesellschaft zu beengen und die ihm ungünstigen zu entfalten.
Der Freihandel in der kapitalistischen Produktionsweise ist für die Sozialdemokraten nicht der Himmel auf Erden, aber er ist ihr für Industrieländer, wie Deutschland, Frankreich, die Vereinigten Staaten, England, gegenüber dem Schutzzoll das kleinere Uebel. Sie muss daher für ihn stimmen, wie sie dort, wo sie zu wählen hat, zwischen einem konservativen und einem bürgerlich-demokratischen Kandidaten für den letzteren stimmen muss, ohne irgendwelche Illusionen über die bürgerliche Demokratie zu hegen.
Ist aber der Sozialdemokratie ihr Ziel in der Handelspolitik klar vorgezeichnet, so ist damit noch nicht der Weg gegeben, aus dem sie ihr Ziel anzustreben )at. Der Schutzzoll ist sehr leicht eingeführt, aber nicht so leicht wieder abgeschafft, wenn er sich einmal eingewurzelt hat und das ganze wirtschaftliche Getriebe auf ihn zugeschnitten ist. Nirgends gab es eine energischere und rücksichtslosere Freihandelspartei als in England; 1842 begann die Abbröckelung des Schutzzolls, 1846 kam seine entscheidende Niederlage, aber erst 1860 sielen die letzten bedeutenden Schutzzölle; es blieb dann noch eine Anzahl kleinerer, die erst später verschwunden sind, so dass England heute nur noch Finanzzölle kennt.
Wie entschieden man demnach die Aufhebung des Schutzzollsystems anstreben
mag, so kann es sich doch dabei von vornherein nicht darum handeln,
mit einem Ruck sämtliche Zölle aufzuheben, sondern nur
darum, die allmählige Erniedrigung der Zollschranken anzubahnen.
Zwei Wege dazu stehen offen: der der autonomen Zollpolitik, d. h. die einseitige Festsetzung des Zolltarifs durch die Gesetzgebung, ohne Rücksicht auf das Ausland, und der der Handelsverträge.
Es scheint von vornherein, als ob der erstere Weg eher und leichter zum Ziele führte. – Wenn wir den Freihandel verlangen, tun wir es mit Rücksicht auf die deutschen Arbeiter, auf die Entwickelung der Produktivkräfte Deutschlands, und nicht dem Ausland zu lieb. Man braucht also die Erniedrigung beziehungsweise Aufhebung der Zölle nicht vom guten Willen des letzteren abhängig zu machen.
So argumentierten auch die englischen Freihändler und unter ihrem Einfluss begann England auf eigene Faust seine Zollschranken niederzureißen.
Aber die Situation, in der sich England damals befand, kehrt nicht mehr wieder. Englands Industrie herrschte damals unumschränkt auf dem Weltmarkte, gleichzeitig aber waren die freihändlerischen Interessen und Neigungen außerhalb Englands vielfach so stark, dass es nur darauf ankam, mit gutem Beispiel voranzugehen, um die wichtigsten der anderen Staaten zur Nachfolge zu veranlassen.
Anders steht es heute. Wir haben heute eine Reihe von Industriestaaten, die einander ebenbürtig sind, keinen, der allen anderen überlegen ist, der über jede Konkurrenz erhaben wäre. Andererseits sind überall die schutzzöllnerischen Tendenzen bei den industriellen Kapitalisten, und in alten Industriestaaten auch bei den Agrariern, so stark, dass das gute Beispiel eines einseitigen Übergehens zum Freihandel ohne Nachfolge bliebe. Wir brauchen aber den Freihandel nicht bloß bei uns, sondern auch bei den Anderen. Andererseits wird innerhalb der einzelnen Industriestaaten selbst angesichts der starken schutzzöllnerischen Interessen bei autonomer Zollpolitik der Zolltarif höher ausfallen, als bei Abschluss eines Handelsvertrags. Denn bei autonomer Zollpolitik kommen nur Kapitalisten der einen Seite zum Wort, kommt nur der Schutz des eigenen Landes vor der äußeren Konkurrenz in Betracht, und da wird man nicht leicht den interessierten Kapitalisten zu viel tun. Bei einem Handelsvertrag dagegen handelt es sich nicht bloß um die Abwehr des Imports, sondern auch um die Erleichterung des Exports, diese kann man aber nur erlangen, wenn man der Gegenseite Konzessionen macht. Ein Vertragstarif wird heute daher stets niederer ausfallen als ein autonomer Tarif. War ehedem die autonome Zollpolitik das Ideal der Freihändler, weil sie dadurch am raschesten zum Ziel zu gelangen hofften, so ist sie heute das Ideal der Hochschutzzöllner. Die Länder der extremsten Schutzzölle, wie Frankreich und die Vereinigten Staaten, sind auch die der autonomen Zollpolitik. Auch unsere Agrarier streben sie an. Wissen sie doch, dass bei dem Abschluss von Handelsverträgen vor Allem die Getreidezölle dran glauben müssen.
Heute sind die Handelsverträge das beste Mittel, die Schutzzöllnerei zu schwächen und einzudämmen. Langfristige Handelsverträge, die sich nicht auf die Meistbegünstigung beschränken, sondern beiderseits die wichtigsten Zollsätze binden, sind auch, wie wir schon wissen, notwendig, um der Industrie die notwendige Sicherheit und Freiheit von Störungen durch Tarifänderungen und Zollkriege zu geben.
Neben der Langfristigkeit und der Bindung der wichtigsten Zollsätze der vertragschließenden Länder ist vor Allem die Klausel der meistbegünstigten Nation für die Handelsverträge wichtig, die Bedingung, dass jeder handelspolitische Vorteil, den eines der beiden Vertragsländer einem Dritten gewährt, ohne weiteres auch dem anderen zu Teil wird. Wenn also Deutschland z. B. mit Russland einen derartigen Vertrag abschließt, so hat dieses nicht das Recht, etwa für die englische Maschineneinfuhr niedrigere Zollsätze einzuführen als für die deutsche. Wie wichtig diese Bestimmung für die deutsche Maschinenfabrikation und die Exportindustrie überhaupt ist, liegt auf der Hand.
Aber freilich kann man die Meistbegünstigung nur dann vom Ausland erlangen, wenn
man sie diesem auch selbst gewährt. Sie erschwert den Vertragsnationen nach Möglichkeit
den Zollkrieg gegen uns, aber uns auch den Zollkrieg gegen sie. Sie findet daher nicht den
Beifall der Anhänger einer gewalttätigen Handelspolitik und ist heute besonders jenen
Elementen in Deutschland ein Dorn im Auge, die zum Zollkrieg mit den Vereinigten Staaten hetzen
und ihn durch Begünstigung der russischen Einfuhr führen möchten. Da wir aber
nicht den mindesten Grund haben, Zollkriege zu erleichtern und Handhaben dazu zu bieten, da
das Verlassen des Prinzips der Meistbegünstigung in erster Linie der Brotverteuerung zu Gute
kommen und die Exportindustrie schwer schädigen würde, müssen wir danach trachten,
dass die Handelsverträge nicht bloß als langfristige mit Bindung der wichtigsten Zölle,
sondern auch mit Anerkennung des Prinzips der Meistbegünstigung abgeschlossen werden.
Die Handelspolitik, wie sie Caprivi in Deutschland einleitete, entspricht den eben entwickelten Forderungen; sie war daher freudig zu begrüßen und wir müssen Alles aufbieten, ihre Fortsetzung zu ermöglichen.
Die Ursachen dieser Politik waren Teils wirtschaftliche, Teils politische. Bismarck hatte seit dem Ende der siebziger Jahre schutzzöllnerische Politik betrieben, mit dem Resultat, dass einerseits die Getreidezölle Deutschlands immer höher wuchsen und andererseits das Ausland sich durch immer höhere Zollmauern abschloss. Das führte zu immer unerträglicheren Verhältnissen, was 1891 besonders schroff zu Tage trat. Damals setzte nach kurzem Aufschwung eine Handelskrise ein. Hatten die Industriellen nach 1874 die Ursache des Sinkens der Preise im Freihandel des eigenen Landes gesehen, der eine Überflutung des inländischen Marktes durch Erzeugnisse des Auslandes ermöglichte, und daher nach Schutzzöllen geschrien, so erklärten sie jetzt das Sinken der Preise durch die Schutzzölle des Auslandes, die ein Abfließen der überschüssigen Produkte ins Ausland verhinderten. Gleichzeitig kam es zu Missernten, welche die Getreidepreise rasch emporschnellten. In Preußen hatte der Weizen pro Tonne 1886–90 175,3 Mark gekostet, 1891 kostete er 218,75 Mark Roggen stieg von 143 auf 204,5 Mark Der hohe Getreidezoll von 5 Mark wurde angesichts dieser Teuerung unhaltbar. Selbst das so hartnäckig schutzzöllnerische Frankreich musste seine Getreidezölle damals herabfetzen, Aber es tat dies nur vorübergehend, und daher ohne eine Gegenleistung des Auslands zu erhalten, Deutschland dagegen benutzte die Situation, um gegen die Herabsetzung des Getreidezolls Herabsetzungen der Industriezölle einzelner Nachbarn einzutauschen. Das war aber nur möglich, wenn man sich zum Abschluss langfristiger Handelsverträge verstand.
Indessen wäre es dazu vielleicht noch nicht so leicht gekommen, wenn nicht Krise und Brotteuerung dem Sturz des Systems Bismarck so bald gefolgt waren. Der neue Kurs war bald in einen Gegensatz zu Bismarck gelangt, der schließlich zum Bruch führte (März 1890), kein Wunder, dass er eine Zeitlang es für seine Aufgabe hielt, das Gegenteil dessen zu tun, was Bismarck getan. Dieser hatte das Sozialistengesetz durchgesetzt – nun wurde der entgegengesetzte Kurs eingeschlagen und durch Fallenlassen des Sozialistengesetzes bekräftigt. Bismarck hatte einseitige, stets den agrarischen Interessen dienstbare Schutzzollpolitik getrieben. Nun hieß es das Gegenteil betreiben, Handelsverträge durch Opferung eines Teils des agrarischen Zollschutzes abschließen. Zu solchen kam es zunächst mit den Verbündeten, Österreich und Italien, sowie zwei kleineren Nachbarn, Schweiz und Belgien (Ende 1891). Unter den folgenden Verträgen ist der wichtigste der mit Russland von 1894 geworden.
Im Jahre 1903 laufen diese Verträge ab, um sie ist jetzt der Kampf auf der ganzen Linie entbrannt. Niemand wird behaupten können, dass sie Deutschland irgendwie geschädigt hätten. Die Notlage der deutschen Landwirtschaft hat sich unter ihrem Regime nicht gesteigert, sie ist in den letzten Jahren sogar geringer geworden – eine Folge des wirtschaftlichen Aufschwungs, an dem auch sie Teilnahm, und den die Handelsverträge, wenn auch nicht direkt erzeugt, so doch sehr gefördert haben.
Ein Anzeichen des Aufblühens der Großindustrie unter dem Regime der Caprivi’schen Handelsverträge gibt uns die Bewegung des auswärtiges Spezialhandels. Es betrug im Deutschen Reich der Wert der
|
|
Einfuhr |
Ausfuhr
|
|---|---|---|
|
1889 |
4.087,0 |
3.256,4 |
|
1890 |
4.272,9 |
3.409,5 |
|
1891 |
4.403,4 |
3.339,7 |
|
1892 |
4.227,0 |
3.150,1 |
|
1893 |
4.134,0 |
3.244,6 |
|
1894 |
4.285,5 |
3.051,5 |
|
1895 |
4.246,1 |
3.424,1 |
|
1896 |
4.558,0 |
3.753,8 |
|
1897 |
4.864,6 |
3.786,2 |
|
1898 |
5.439,7 |
4.010,6 |
|
1899 |
5.783,6 |
4.368,4 |
|
1900 |
5.833,3 |
4.555,3 |
Ganz anders war die Entwickelung in Frankreich, das gerade um dieselbe Zeit, in der Deutschland in eine Ermäßigung seiner Zölle willigte, zu einer Verschärfung seines schutzzöllnerischen Regimes schritt.
Die entsprechenden Zahlen für Frankreich lauten:
|
|
Einfuhr |
Ausfuhr |
|---|---|---|
|
1889 |
4.317 |
3.704 |
|
1890 |
4.437 |
3.753 |
|
1891 |
4.768 |
3.570 |
|
1892 |
4.188 |
3.461 |
|
1893 |
3.854 |
3.236 |
|
1894 |
3.850 |
3.078 |
|
1895 |
3.720 |
3.374 |
|
1896 |
3,799 |
3.401 |
|
1897 |
4.005 |
3.676 |
|
1898 |
4.527 |
3.555 |
|
1899 |
4.518 |
4.153 |
|
1900 |
4.409 |
4.078 |
Wie in Deutschland erreichte auch in Frankreich die Ausfuhr ihren niedrigsten Stand 1894 unter dem Druck der Krise. Aber in Deutschland schnellte sie schon 189» auf eine Höhe, welche die des Jahres I860 übertraf, indessen in Frankreich die Ausfuhr nur langsam und zögernd zunahm und erst im Jahre 1899 über den Stand von 1890 hinausging. Und während in Deutschland im Jahre 1900 die Besserung noch anhielt, hatte Frankreich damals schon wieder einen Rückgang aufzuweisen.
Wie sehr an der Zunahme der Ausfuhr die Handelsvertragspolitik beteiligt ist, zeigen folgende Zahlen. Es betrug die Ausfuhr (im Spezialhandel, aus dem Deutschen Reich in Millionen Mark (beziehungsweise in Prozenten der Gesamtausfuhr)
|
nach |
1890 |
1893 |
1896 |
1899 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Österreich-Ungarn |
351,0 |
10,3 |
420,5 |
13,0 |
477,3 |
12,7 |
466,0 |
10,7 |
|
Russland |
206,5 |
6,1 |
184,6 |
5,7 |
364,1 |
9,7 |
437,3 |
10,0 |
|
Schweiz |
179,6 |
5,3 |
187,4 |
5,8 |
244,0 |
6,5 |
284,7 |
6,5 |
|
Belgien |
150,8 |
4,4 |
147,8 |
4,5 |
168,0 |
4,5 |
207,7 |
4,7 |
|
Italien |
94,7 |
2,8 |
85,4 |
2,6 |
85,6 |
2,3 |
119,0 |
2,7 |
|
Zusammen |
982,6 |
28,9 |
1.025,7 |
31,6 |
1.339,0 |
35,7 |
1.514,7 |
34,6 |
Der Anteil der oben genannten Vertragsstaaten ist also von 1890 bis 1899 von 28,9 auf 34,6 Prozent der Gesamtausfuhr gestiegen, er hat weit rascher zugenommen als diese. Die Ausfuhr nach den Vertragsstaaten wuchs um 54 Prozent., die gesamte übrige Ausfuhr nur um 18 Prozent.
Namentlich der so viel angefeindete Handelsvertrag mit Russland hat sehr günstig gewirkt, wie schon die obigen Zahlen zeigen. Er kam hauptsächlich der Metallindustrie zu Gute. Es betrug der Wert der deutschen Ausfuhr dorthin (in Millionen Mark):
|
|
1895 |
1899 |
|---|---|---|
|
Eck- und Winkeleisen |
2,0 |
5,9 |
|
Feine Eisenwaren |
2,2 |
5,2 |
|
Grobe Eisenwaren |
9,1 |
21,7 |
|
Maschinen |
16,6 |
44,1 |
|
Nähmaschinen |
1,4 |
3,8 |
|
Lokomotiven |
2,4 |
6,2 |
Man sieht, die deutsche Großindustrie hat bereits durch den zaghaften Schritt zum Freihandel, den die Caprivi’schen Handelsverträge darstellen, bedeutend gewonnen. Sie hätte alle Ursache, jetzt, wo diese Verträge ablaufen, bei ihrer Erneuerung einen weiteren Fortschritt in der gleichen Richtung anzustreben. Leider sind dem die heutigen Machtverhältnisse nicht günstig. Der neue Kurs ist wieder der alte Kurs geworden, was kein Wunder, da er sich auf dieselben Klassen stützt, wie das Bismarck’sche Regime.
Der neue Reichskanzler kommt den Agrariern bereits ganz anders entgegen, als ehedem der Kanzler ohne Ar und Halm. Andererseits ist die Angriffskraft der Agrarier nicht durch abnorm hohe Lebensmittelpreise gelähmt, die der Bevölkerung die Verderblichkeit der Lebensmittelzölle klar vor Augen führen könnten. Sie stiegen während der Prosperitätsperiode, sind seitdem aber gesunken.
Nach Conrad betrugen die Durchschnittspreise in Mark für Deutschland pro 1.000 Kilogramm:
|
|
1889–93 |
1894 |
1897 |
1898 |
1899 |
|---|---|---|---|---|---|
|
Weizen (aus 15 Notierungen) |
190,93 |
163,03 |
175,61 |
198,30 |
160,83 |
|
Roggen (aus 14 Notierungen) |
168,29 |
127,53 |
129,58 |
148,38 |
144,13 |
Die Bourgeoisie aber ist gespalten und uneinig; ihre stärksten Teile, die kartellierten Kapitalisten, sind an der Zollpolitik lebhaft interessiert, das Proletariat aber noch zu schwach, allein die herrschenden Klassen niederzuringen. Wie auf den Gebieten der politischen Reaktion ist auch hier viel erreicht, wenn es gelingt, einen weiteren Fortschritt des privilegierten Ausbeutertums abzuwehren.
Eine Ermäßigung der Getreidezölle oder mindestens die Verhinderung ihrer Erhöhung ist aber die wichtigste Vorbedingung des Abschlusses von Handelsverträgen, denn außer den beiden Ländern des Freihandels, England und Holland, die einen großen Teil unseres Verkehrs mit den überseeischen Märkten vermitteln, sind die wichtigsten Kunden der deutschen Exportindustrie Agrarstaaten, die uns Erleichterungen für unsere industrielle Ausfuhr nur gewähren, wenn sie Erleichterungen für ihre agrarische Ausfuhr erlangen.
Bei dem Kampf um die Getreidezölle wird also die Entscheidungsschlacht für die deutsche Handelspolitik des nächsten Jahrzehnts geschlagen werden – ja man kann sagen, für die europäische Handelspolitik überhaupt. Denn wie die Bismarck'sche Schwenkung ins schutzzöllnerische Lager erst den anderen Staaten des europäischen Festlands Muth machte, ihm dorthin zu folgen, wohin ihr Herz sie allerdings schon früher zog; wie dann die Caprivi’sche Schwenkung zur Politik der Handelsverträge auf die Handelspolitik fast des ganzen übrigen europäischen Festlandes, mit Ausnahme Frankreichs, zurückwirkte, so wird auch der Charakter den die deutsche Handelspolitik von nun an annehmen wird, den der gesamten europäischen Handelspolitik bestimmen. Das ist ganz natürlich angesichts der großen industriellen Bedeutung, die Deutschland erlangt hat. Neben England und Amerika marschiert es an der Spitze der industriellen Nationen; aber während Amerika und England Europa gegenüber Welten für, sich bilden, liegt Deutschland im Herzen des Kontinents, ist der Nachbar der größten und wichtigsten seiner Staaten, und es kann keinen Schritt tun, der nicht auf diese zurückwirkt. Nicht nur die ökonomische Entwickelung Deutschlands, nicht bloß der größere oder geringere Wohlstand seiner Arbeiterschaft wird jetzt entschieden; es wird auch entschieden, ob die Staaten Europas im nächsten Jahrzehnt in ökonomischem Frieden mit einander leben oder sich feindselig voneinander abschließen und durch Zollkriege einander möglichst schädigen. Wir sehen hier ab von Frankreich, dessen Handelspolitik ja eine hoffnungslos verbohrte bleibt, aus welchem Lager immer seine Handelsminister sich rekrutieren mögen.
Wird aber bei den deutschen Getreidezöllen eine der wichtigsten
Entscheidungsschlachten der europäischen Zollpolitik geschlagen werden, so
ist damit doch noch nicht der Charakter der künftigen Handelspolitik
Deutschlands festgelegt.
Müssen wir verlangen, dass die deutsche Handelspolitik durch Handelsverträge für längere Zeit gebunden sei und dass die Lebensmittelzölle dabei das wichtigste Kompensationsobjekt abgeben, so müssen wir auch noch verlangen, dass sie keine gewalttätige sei und nicht versuche, durch Vergewaltigung des Gegners zu erreichen, was sich durch freundschaftliches Entgegenkommen erreichen lässt.
Der bürgerliche Freihandel ist seinem Prinzip nach friedfertig. Wohl beruht er ebenso auf der kapitalistischen Ausbeutung, wie der Schutzzoll, beseitigt also nicht die sozialen und nationalen. Gegensätze, welche das kapitalistische System erzeugt. Aber der Freihandel hält die Macht der ökonomischen Verhältnisse für stark genug, dass sie den kapitalistischen Interessen zum Durchbruch verhelfen ohne äußere Gewaltsamkeit. Das Schutzsystem dagegen erklärt von vornherein das Eingreifen der Staatsgewalt für unentbehrlich zur Wahrung der Interessen des Kapitalprosits, es fördert das Aufkeimen neuer Organisationen, die neben der Staatsgewalt gewalttätig in die Vorgänge der Produktion und des Austausches einzugreifen haben – die Unternehmerverbände – und es lässt den Trieb, der Macht der ökonomischen Verhältnisse durch gewalttätige Eingriffe nachzuhelfen, sich umso stärker entwickeln, je stärker die Staatsgewalt, je stärker die Unternehmerverbände und je stärker der Einfluss dieser Verbände auf die Staatsgewalt. Nach außen hin sind aber die Staatsgewalt und die Unternehmerverbände umso mächtiger, also auch umso geneigter zu Gewalttätigkeiten, je größer und reicher der Staat und damit auch der innere Markt, zu dessen Ausbeutung die Verbände durch den Schutzzoll privilegiert werden.
Neben den Vereinigten Staaten ist daher Deutschland der Gefahr, von seinen herrschenden Klassen zu einer gewalttätigen Handelspolitik getrieben zu werden, besonders ausgesetzt. Es gilt dieser Gefahr dadurch vorzubeugen, dass inan der Negierung die Mittel dazu nimmt.
Das auserlesene Mittel einer gewalttätigen Handelspolitik ist der Doppeltarif. Wir haben oben schon darauf hingewiesen, dass eine autonome Zollpolitik, wo die Zollsätze von der einen interessierten Seite nach Belieben festgestellt werden, das Hinaufschrauben der Schutzzölle sehr begünstigt, während Handelsverträge, die auf gegenseitigen Konzessionen beruhen, in entgegengesetzter Richtung wirken. Handelsverträge sind aber für die Industrie so nützlich und wichtig, dass selbst die Schutzzöllner trachten müssen, solche abzuschließen, und so angenehm der Schutzzoll im eigenen Lande ist, so angenehm der Freihandel im Ausland. Der Doppeltarif ist ausersehen, die Vorteile des autonomen Tarifs mit denen der Handelsverträge, der Herausschraubung des Schutzzolls im eigenen Lande und seiner Herabsetzung im Auslande zu erlangen. Es werden zwei Tarife autonom festgesetzt, ein Minimaltarif und ein Maximaltarif.
Der Minimaltarif enthält die Zollsätze, die die Interessenten für unentbehrlich zu ihrem Schutze halten. Während sonst bei Handelsverträgen die Unterhändler nicht gebunden sind, ist hiervon vornherein eine Grenze festgesetzt, unter die sie mit ihren Konzessionen nicht herabgehen dürfen, und da diese Grenze eben einseitig ohne jede Rücksicht auf die andere Seite festgesetzt ist, fällt sie in der Regel so hoch aus, dass dadurch Verhandlungen von vornherein aussichtslos werden. Da soll nun der Maximaltarif helfen den Gegner mürbe zu machen. Wer auf Grundlage des Minimaltarifs keinen Vertrag abschließen will, auf den findet der Maximaltarif Anwendung, dessen Sätze gewaltig hinaufgeschraubt sind. Das ist sehr schlau ausgedacht, hat aber in der Praxis regelmäßig schlechte Folgen für den Staat gehabt, der dies System in Anwendung brachte. Denn es heißt nichts anderes, als dass ein Staat sich anmaßt, einem anderen die Bedingungen eines Friedensschlusses zu diktieren, ehe es noch einen Kampf gegeben hat. Das Resultat ist natürlich nicht der Friedensschluss, sondern der Zollkrieg, eine Art Krieg, die unheilvoll für beide Beteiligten ist, weil sie bloß dem lachenden Dritten nützt. Frankreich ist das gelobte Land des Doppeltarifs und der aus diesem erwachsenden Zollkriege – mit der Schweiz, mit Italien, mit Spanien –. In keinem dieser Kriege hat es Lorbeeren geerntet.
Der mit Italien dauerte zehn Jahre, von 1889–1898, er brachte beiden Teilen den schwersten Schaden. Die Ausfuhr Italiens nach Frankreich, die 1881/85 noch im Jahresdurchschnitt 371 Millionen Franken betrug, sank 1891/95 auf 129 Millionen, die Frankreichs nach Italien von 187 auf 124 Millionen. Schließlich musste Frankreich doch einige Zugeständnisse machen. Kürzer währte der Zollkrieg mit der Schweiz, von 1888–1895. Die französische Ausfuhr nach der Schweiz betrug 1891 250 Millionen Franken, 1892 173, 1893 105, 1894 sogar nur 97½ Millionen. Schließlich musste Frankreich der Schweiz einen Handelsvertrag bewilligen, in dem es unter seinen Minimaltarif herabging; die Wunden, die seine Ausfuhr nach der Schweiz während des Zollkrieges davongetragen, blieben aber dauernde Wunden, da inzwischen die deutsche und englische Industrie sich an Stelle der französischen auf den Schweizer Markt gesetzt hatte. Nichts selbstmörderischer, als das Provozieren gewalttätigen Zollkrieges.
Der Doppeltarif ist das wichtigste Mittel einer gewalttätigen Handelspolitik. Daneben gibt es noch kleinere Mittel, das Ausland zu schikanieren und einen stillen Zollkrieg zu führen. Manche davon, so die angeblichen hygienischen Maßregeln zur Verhinderung der Einfuhr von Vieh und Fleisch, werden bekanntlich in Deutschland mit großer Virtuosität gehandhabt – auch die englische Regierung hat sich ihrer bedient, uni den englischen Fleischproduzenten wenigstens auf diese versteckte Weise ihren Schutz angedeihen zu lassen. Andere Mittel sind in den Vereinigten Staaten zu finden, so die Wertzölle und die Reziprozität.
Es scheint eine höchst gerechte Forderung zu sein, dass die Zölle nicht nach dem Gewicht oder der Stückzahl (wie bei Vieh) erhoben werden, sondern nach dem Wert der Einfuhr. Wenn es nur nicht so schwierig wäre, den Wert festzustellen! Diese Schwierigkeit hat in den Vereinigten Staaten ein unglaublich kompliziertes System von Kontrolmassregeln geschaffen, die es ermöglichen, die Importeure nach Belieben zu schikanieren und dem Import jeder Waare die größten Hindernisse zu bereiten. Schon um seinen Durchfuhrverkehr nicht zu schädigen, muss Deutschland dahin trachten, sein Verzollungsverfahren möglichst zu vereinfachen.
Was vom Wertzoll, gilt auch von der amerikanischen Sorte von Reziprozität, das heißt zu Deutsch Gegenseitigkeit. Was kann es Schöneres geben, als Gegenseitigkeit! Soll nicht jeder Handelsvertrag alle gegenseitigen Konzessionen beruhen? Sicher. Aber die amerikanische Reziprozität wird nicht vertragsmäßig festgelegt, sondern einseitig von der amerikanischen Regierung verfügt.
Die Reziprozitätsklausel, die dem McKinley Tariff von 1890 zugefügt wurde, setzt eine Reihe von Waren fest, die zollfrei einzulassen sind (Zucker, Melasse, Thee und Häute). Wen» aber der Präsident findet, dass ein Land, welches eine oder mehrere dieser Waren nach den Vereinigten Staaten zollfrei einführt, die Gegenseitigkeit verletzt, indem es landwirtschaftliche Produkte der Vereinigten Staaten bei ihrer Einfuhr „ungerecht” behandelt, dann hat er das Recht, die aus dem betreffenden Lande eingeführten Waren der obigen Freiliste mit einem Zoll zu belegen. Der Dingley Tariff von 1897 hat die Reziprozität dann noch erweitert.
Diese Maßregel hat, wie man sieht, den gleichen Zweck wie der Doppeltarif; sie soll es dem Präsidenten ermöglichen, mit einer Reihe von Staaten jederzeit, wenn er sich nicht mit ihnen nicht einigen kann, einen Zollkrieg zu eröffnen. Wer keinen Zollkrieg führen und der Regierung seines Landes nicht neue Waffen zur Verteidigung von Sonderinteressen in die Hand geben will, wird eine derartige „Gegenseitigkeitsklausel“ ablehnen. Ihre wohltätigen Folgen spürt jetzt Amerika an eigenem Leibe. Über Nacht ist es dadurch ohne erheblichen Grund mit Russland in einen Zollkrieg geraten, vielleicht bloß durch eine Intrige des Zuckertrust. Wer die Regierung seines Landes korrumpieren will, wird ihr Mittel, wie die beiden obengenannten, in die Hand geben, durch die sie nach Belieben einzelnen Kapitalistengruppen auf Kosten des Landes sich gefällig erweisen kann.
Die beiden fraglichen Bestimmungen bilden amerikanische Spezialitäten. Ausführungsvergütungen für manche Produkte sind dagegen eine Einrichtung, die auch jenseits des atlantischen Ozeans bekannt ist.
Freilich erscheinen auch Ausfuhrvergütungen auf den ersten Blick sehr gerecht. Den, exportierenden Fabrikanten soll die Auslage vergütet werden, die ihm der Zoll auf das Rohmaterial oder eine inländische Steuer veranlasst hat. Die Produktion für den Weltmarkt soll dadurch trotz des Zolles die Vorteile des Freihandels erlangen. Aber es ist nicht immer leicht, die Menge und die Qualität des in dem Fabrikate enthaltenen Rohmaterials festzustellen. Rechnet man aber eine größere Menge davon für das Fabrikat, als wirklich darin enthalten, und das wird beim Fortschreiten der Fabrikationsmethoden früher oder später leicht eintreten, dann wird die Ausfuhrvergütung zur Ausfuhrprämie, die den inländischen Steuerzahler belastet und das Ausland mehr als jede andere Maßregel zu Repressalien reizt, weil sie eine direkte Subventionierung der Schleuderkonkurrenz durch den Staat darstellt. Was die Kartelle indirekt zu erreichen suchen, wird hier durch Staatshilfe direkt angestrebt.
Welche wahnsinnigen Verhältnisse durch derlei Ausfuhrvergütungen geschaffen werden können, zeigen die Zuckerprämien, deren Resultate – Überteuerung nach Innen und Überproduktion nach Außen, Verwirrung der internationalen Verhältnisse und die Unmöglichkeit, dem Labyrinth zu entkommen – zu bekannt sind, als dass sie hier besonders auseinandergesetzt zu werden brauchten.
Eine offene und ehrliche Politik langfristiger Handelsverträge mit
Erlangung und Gewährung der Meistbegünstigung, eine Politik, die
vom Gegenpart
möglichst viele Zugeständnisse dadurch erreicht,
dass sie selbst nicht mit solchen kargt, die durch keinen Minimaltarif
beschränkt wird und jede Provozierung eines offenen Zollkrieges ebenso
sorgsam vermeidet, als sie den stillen Zollkrieg durch die oben erwähnten
kleinen Mittelchen verschmäht – das ist die Handelspolitik, die
wir heute brauchen.
Eine Anwendung der oben entwickelten Grundsätze auf unsere Verhältnisse zu den einzelnen Ländern, mit denen wir in ommerzieller Verbindung stehen, lässt sich im Nahmen dieser Broschü:re nicht geben. Sie würde auch eine Reihe von Detailkenntnissen erheischen, die dem Verfasser fehlen. Endlich aber wü:rde eine Auseinandersetzung darüber zwecklos sein, da bei Handelsverträgen die Politiker außerhalb der Regierung auf die Details keinen Einfluss haben. Handelsverträge muss man als Ganzes entweder annehmen oder verwerfen, und die Interessenten betrachten die dadurch gewonnenen Konzessionen immer als zu teuer erkauft. Da, im Gegensatz zu einem Zollkrieg, wo beide Teile verlieren, bei einem Handelsvertrag, wenn er einigermaßen klug und anständig gemacht ist, beide Teile gewinnen, hält sich jeder Teil dabei für übervorteilt, weil er nur den Gewinn des anderen sieht. Wie bei jedem Zolltarif, kann auch bei einem vertragsmäßig festgesetzten die eine oder die andere Industrie Schaden leiden, die eine oder die andere übermäßig bevorzugt werden. Das wird sich nie ganz vermeiden lassen und bildet einen der notwendigen Schäden des ganzen Schutzzollsystems. Das ganze wirtschaftliche Leben bewegt sich in engster Wechselwirkung und jede Position des Zolltarifs wirkt nicht bloß auf die direkt darunterfallende Industrie, sondern auch auf viele anderen; auf jene schützend, auf diese dagegen belastend. Alle die daraus entstehenden Rückwirkungen abzuschützen ist unmöglich, von vornherein aber kann man sagen, dass in einem industriell entwickelten Staate gerade die schwächeren Industriezweige, die anscheinend am meisten des Schutzes bedürften, beim Freihandel am besten fahren können. Denn der Zollschutz ist eine politische Maßregel, eine durch die Staatsgewalt bewirkte Erhöhung des Profits, der Zollschutz wird daher am ehesten jenen Erwerbszweigen zu' eil werden, die der Klinke der Gesetzgebung an: nächsten stehen, die am meisten Einfluss auf die Regierung haben, das sind aber gerade die kapitalkräftigsten Industriezweige.
Der Zollschutz bildet aber auch ein Privilegium, das die Regierung als Lohn für geleistete Dienste verleihen kann. Die Gunst der Regierung zu erlangen, ist daher eine der wichtigsten Ausgaben der verschiedenen Organisationen und Cliquen von Interessenten, wenn eine Änderung des Zolltarifs in Aussicht steht. Der Kampf um den Zoll wird so zu einem der widerlichsten politischen Schachergeschäfte; das Schutzzollsystem entwickelt neben seinen ökonomischen Schädlichkeiten auch noch politische, es wird zu einer Brutstätte politischer Korruption, sowohl durch die Mittel, die es den Negierungen in den Schoß wirft, wie durch den Einfluss auf die Verteilung des Profits innerhalb der Kapitalistenklasse, den es ihnen und den Parlamenten verleiht. Am stärksten äußert es seine korrumpierenden Wirkungen in den Ländern der autonomen Zollpolitik.
Selbst eine so ehrbare Versammlung, wie der deutsche Reichstag, wurde zum Schauplatz bedenklicher Szenen, als der Tarif von 1879 fertiggestellt wurde. Der durchaus gemäßigte Lotz sagt darüber in seinem Buch über die deutsche Handelspolitik:
„Der Abgeordnete Flügge kennzeichnete die Unterhandlungen, welche zu einer Verstärkung der Majorität und zu einer Verstärkung des Zollschutzes führten, mit Worten, die sehr bekannt geworden sind: .Wenn die Herren hier in der Kulisse des Hauses gewesen sind vor der Verhandlung über die Eisenzölle, so ist es ihnen vielleicht ergangen wie mir, wenn ich die ehrlichen Makler einhergehen sah; der eine bot: geben Sie 50 für Roggen, gebe ich den vollen Eisenzoll, oder verwerfen Sie das v. Wedell’sche Amendement, so gebe ich Ihnen den Roggen u. s. w. Meine Herren, man zweifelte mitunter, man musste sich besinnen, dass man sich an der Leipziger- Straße befand und nicht etwa in einer sonst auch sehr achtbaren Versammlung an der Burgstraße.”
Seine Darstellung der damaligen Verhandlungen schließt Lotz mit den Worten:
„Augenzeugen versicherten, dass es im Lande der Dichter und Denker damals sehr amerikanisch herging, dass – um die Majorität für den gesamten Tarif zu stärken – Schutzzölle sehr freigebig ausgeteilt wurden, sobald nur der Wunsch ohne Verletzung allzu mächtiger Interessen erfüllbar war. Man Hal wohl von gegnerischer Seite gesagt, aus dem deutschen Hamlet sei damals ein Richard III. geworden. Indes solche zollpolitische Gelegenheitsgaben werden bei derartigen Beratungen in den gesetzgebenden Versammlungen aller Länder gespendet.”
Realpolitiker, die besonders klug sein wollen, haben der Sozialdemokratie geraten, diese Schacherpolitik mitzumachen, den Vertretern der schutzzöllnerischen Großindustrie im Reichstag ein Handelsgeschäft anzutragen: Geben Sie uns Ihre Stimmen gegen den 5 Markzoll auf Weizen, geben wir Ihnen unsere Stimmen für Eisenzölle und Garnzölle.
Die Sozialdemokratie hat den guten Rat nicht einmal der Erwägung für Wert erachtet, sie fühlt nicht das mindeste Verlangen nach einer Liebeswerbung bei den Herren vom Zentralverband deutscher Industrieller. Dass es Leute gibt, denen eine solche Idee überhaupt kommen kann, beweist bloß, dass der parlamentarische Kampf um den Zollschutz nicht bloß eine Schule der parlamentarischen Korruption, sondern auch des parlamentarischen Kretinismus ist.
Zuletzt aktualisiert am 15. Oktober 1923